Liebe Patientinnen und Patienten,
wie Sie vermutlich schon gehört haben, wird ab Januar 2024 das elektronische Rezept (e-Rezept) verpflichtend eingesetzt werden.
Das ist für uns alle eine große Umstellung und ein weiterer Schritt hin zur elektronischen Patientenakte.
Was bedeutet das für Sie als Kassenpatient?
- Sie erhalten nur noch auf ausdrücklichen Wunsch ein Papierrezept.
- Wie bisher nennen Sie uns Ihren Rezeptwunsch für Ihre Dauermedikamente.
- Unsere Medizinischen Fachangestellten bereiten dann wie gewohnt die Verordnung im PC vor.
- Von den Ärztinnen wird dann am Ende des Tages die Verordnung am PC überprüft, signiert und elektronisch übermittelt, so dass Ihnen die Apotheke nach Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte dann das Medikament aushändigen kann.
Da dieser Prozess mehrere Schritte beinhaltet, kann das angefragte Rezept erst am Folgetag von Ihnen in der Apotheke eingelöst werden.
Wir bitten Sie, dieses in Ihrer Planung zu berücksichtigen!!!!
Selbstverständlich werden akut erforderliche Medikamente sofort von uns rezeptiert, signiert umd übermittelt, so dass Sie diese Medikamente wie bisher unverzüglich in Ihrer Apotheke erhalten!
Betäubungsmittel-Rezepte, Heilmittel-und Hilfsmittelverordnungen sowie nicht- rezeptpflichtige Medikamente („Blaue Rezepte“) werden weiterhin in Papierform rezeptiert.
Für Privatpatienten ändert sich bislang nichts.
Damit wir alle nicht am 01.01.2024 von diesen Neuerungen überrumpelt werden, möchten wir gerne jetzt schon in eine „Trainingsphase“ gehen und bieten Ihnen die elektronische Rezeptausstellung ab sofort an.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, falls es etwas „holpriger“ läuft als bisher…
Ansonsten wünschen wir Ihnen eine besinnliche Vorweihnachts- und Weihnachtszeit, ein glückliches 2024 und danken Ihnen für Ihre Treue!
Ihr Praxisteam der Gemeinschaftspraxis Winz-Baak
P.S.: Für freundlich gemeinte Anregungen sind wir Ihnen auch weiterhin dankbar!